photoblog from a pictureArtist

23. Mai 2009

Shoot from the Hip: Neumünster streetArt IV

Abgelegt unter: Stadt-Land-Fluß, Shoot from the Hip — Renee @ 18:08

#07

Wartezeiten überbrücken …

18. Mai 2009

Shoot from the Hip: Neumünster streetArt III

Abgelegt unter: Stadt-Land-Fluß, Shoot from the Hip, Backstage — Renee @ 20:53

#06#

Ein heikles Thema in der Streetartfotografie ist das Einholen der Erlaubnis zum fotografieren von Personen und deren Schaustellung:

§ 22 KUG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [11]

§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
* (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 24 KUG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.

Bildnisrecht und Form der Einwilligung

Grundsätzlich bedarf die Verwendung von Personenfotografien und in manchen Situationen bereits die Herstellung der Fotografien der Erlaubnis der abgebildeten Person, § 22 Kunsturhebergesetz (KUG). Dieses Recht am eigenen Bild ist ein Teil des grundgesetzlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 GG.

An die Form der Einwilligung sind keine bestimmten Anforderungen gestellt. Sie kann mündlich, schriftlich und durch schlüssiges Verhalten (konkludent) stillschweigend erteilt werden. Aus Beweisgründen aber auch wegen der besseren Vermarktungsmöglichkeiten ist jedoch dringend anzuraten, sich als Fotograf die Einwilligung (sog. Model-Release) schriftlich geben zu lassen. Außerdem gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt, wenn eine Vergütung erfolgt ist. Das muss nicht immer wie hier Geld sein, es können auch Abzüge für das Model oder eine Einladung zum Essen sein.

17. Mai 2009

Shoot from the Hip: Neumünster streetArt II

Abgelegt unter: Shoot from the Hip — Renee @ 14:14

#01

Das schönste (für mich) an einem Stadtbummel ist das Kaffeetrinken und beobachten.

16. Mai 2009

Shoot from the Hip: Neumünster streetArt I

Abgelegt unter: Stadt-Land-Fluß, Shoot from the Hip — Renee @ 10:00

#04

Die Aktion Shoot from the Hip von Zoomyboy finde ich, kann das ganze Jahr über durchgeführt werden.
Neue Erfahrungen sammeln, Techniken ausprobieren, Bildkompositionen üben, das Auge schulen, die Sinne schärfen und auf nachträgliche Bildbearbeitung verzichten - das macht für mich das pure fotographieren aus.
Daidō Moriyama zeigt in einem Video (ohne Ton!) praktisch seine Technik der Streetfotographie.

Diesmal überlegte ich mir folgendes: Kamera so unauffällig wie möglich in der Hand halten und Bilder in Sepia.
Zum Glück ist die D60 eine feine, kleine und vorallendingen eine handliche Kompaktkamera, die beinahe vollständig in meiner Handfläsche verschwinden kann. Um auch noch bequem und ebenso unauffällig den Auslöseknopf bedienen zu können, schmiegte sich das Display an die Handinnenfläsche und somit schaute das Objektiv nach hinten.
So entstehen Quasi Rückwärtsbilder.
Das ein oder andere Geschehen, welches gerade vor mir stattfand und meine Aufmerksamkeit an sich zog, ließ meinen Arm nach oben schnellen und schnell abdrücken.
Später beim Entwickeln sah ich Auf-dem-Kopf-Bilder.

Wer Lust hat, der schnappt sich heute seine Kamera (sehr gerne eine kompakte Digitalkamera) und probiert das Shoot from the Hip aus. Beim Einkaufswagenschieben, auf dem Parkplatz, in der Garage, aus dem Auto heraus, beim Spazieren gehen, auf dem Spielplatz, im Eissalon, beim Kaffeetrinken … wo auch immer, die Gelegenheiten sind vielfältig …
Ein Blogpost mit Ergebnis und ein paar Zeilen dazu, würde mich sehr freuen.
Ich bin ja bekanntlich Fotoneugierig.

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18. März 2009

Lubinus: Gehhilfe

Abgelegt unter: Shoot from the Hip — Renee @ 13:55

In der Nacht nach meiner OP musst ich dringend das Örtchen aufsuchen, doch leider war ich mit der Infusion fest verbunden. Daher klingelte ich nach der Schwester und flüsterte ihr mein Wunsch zu. Ob ich einen Stuhl wolle? Nein, nein - ich will gehen. OK, dann hole ich eine Gehhilfe, erwiderte die Nachtschwester; und Panik stieg auf … Nein, ich will allein gehen … auf’s Klo … Dann wurde ich von der Infusion befreit und durfte auf den Gang …
“Sie klingeln, wenn ich Sie holen soll”, sagte mir die Schwester.
“Ja - mach ich.”
Natürlich tat ich es nicht, ich lag bereits wieder im Bett, als mir eine Tasse Tee gebracht wurde *grins*.

Lubinus #03

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